Kanzlei

PHILOSOPHIE

Aus Interesse am Menschen habe ich mich mittlerweile mit meinem Tätigkeitsfeld sehr eng auf die Bereiche Patientenverfügung, General- & Vorsorgevollmacht, Testament und Sorgerechtsverfügung fokussiert.

Da es sich bei diesen Vorsorgeunterlagen um sehr persönliche, emotional nahe gehende und gleichzeitig für jeden Menschen doch so wichtige und weitreichende Regelungen handelt, liegt mir sehr viel daran, kompetent, mit viel persönlichem Engagement und in enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten die individuell perfekte Vorsorgelösung zu erstellen. Als Ihre Anwältin begleite ich Sie bei wichtigen Entscheidungen für Ihr Leben und dieser Verantwortung bin ich mir bewusst.

Um eine hochwertige Rechtsberatung gewährleisten zu können, habe ich meine Spezialisierung bewusst eng gefasst und bilde mich in meinem Tätigkeitsbereich regelmäßig fort.

HONORARE

Aus Unsicherheit über anfallende Kosten scheuen sich viele Menschen, sich anwaltlichen Rat zu holen. Ich möchte daher versuchen, Ihnen hier einen ersten allgemeinen Überblick über die Kosten einer Anwalts-Beauftragung zu geben. Sollten Sie dazu konkretere Fragen haben, bitte kontaktieren Sie mich, ich gebe Ihnen gerne weitere Auskunft, damit Sie im Vorfeld den finanziellen Umfang einschätzen können.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Gebühren des Rechtsanwalts. Die Bemessung erfolgt anhand des Gegenstandswertes des Mandats und anhand der Art der Tätigkeit des Anwalts.

Beratungen und das Erstellen der Vorsorgeunterlagen rechne ich im Rahmen einer mit dem Mandanten im Vorfeld abgeschlossenen Honorarvereinbarung nach Stundenaufwand ab. Hier könnte eine Abrechnung nach RVG für den Mandanten sehr ungünstig ausfallen, wenn z.B. bei einer Vorsorgevollmacht bzgl. der Vermögensverwaltung als Gegenstandswert das jeweilige Vermögen zugrundegelegt werden muss.

Für ein Erstberatungsgespräch fallen gemäß RVG 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen an. Darunter versteht man ein einmaliges Beratungsgespräch, in dem der Mandant Rat oder Auskunft zu bestimmten Fragen wünscht.

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt sehr individuell von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Sie können jedoch diese Frage mit Ihrer Versicherung im Vorfeld klären und im Falle einer Kostenübernahme eine schriftliche Deckungszusage einholen.

KONTAKT

Für mehr Informationen oder bei Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

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